Gemäß europäischer und nationaler Gesetzgebung ist es für Aktivitäten, bei denen erhebliche Umwelteffekte nicht auszuschließen sind, Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Ziel dieses Verfahrens ist es, den Umweltinteressen innerhalb des Entscheidungsprozesses gebührenden Raum zu geben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung endet mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts (UVB). Der UVB dient als umwelttechnische Fundierung für die im Flächennutzungsplan und/oder in der für die Niederlande spezifischen, sogenannten „Umgebungsgenehmigung“ (omgevingsvergunning), ermöglichte Vorzugsalternative (VA).
Bosch & van Rijn verfügt über viel Erfahrung bei der Erstellung und Koordinierung von Umweltverträglichkeitsberichten. Der erste provinziale Bebauungsplan (provinciale inpassingsplan, PIP) für Windenergie des Windparks Spui ist mit einem von uns verfassten UVB untermauert worden. Gleiches gilt für die Windstandorte im Amsterdamer Hafengebiet Westpoort, für die wir mit derselben Zielsetzung Studien durchgeführt und UVBs erstellt haben. Wir verfügen über das notwendige Wissen, um das schnellst- und bestmögliche Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für Ihr Projekt auszuwählen und durchzuführen.
Sie können selbstverständlich gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir informieren Sie gern über die unterschiedlichen Prüfungsverfahren und können Sie bei der Wahl des für Ihr Projekt optimalen Verfahrens unterstützen.